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„Nehmen das schon sehr ernst“


Nachrichten von Das Gelbe Blatt
Bad Tölz - Wolfratshausen, 29.07.2010 17:01


Ausgequalmt hat es sich ab Sonntag in Gaststätten.
Von THOMAS KAPFER-ARRINGTON, Landkreis - Ab morgen gilt das neue Gesundheitsschutzgesetz, besser auch bekannt als Gesetz zum Schutz der Nichtraucher. Nachdem die Mehrheit im Volksentscheid das rigorose Rauchverbot in Gaststätten durchsetzte, tritt das Gesetz dazu nun zum 1. August in Kraft. Damit sind auch die Behörden gefordert, diese neue Regelung zu vollziehen – mit allen Konsequenzen. So kündigt das Landratsamt konsequete Kontrollen durch.
Seit dieser Woche liegt der Kreisbehörde nun die entsprechende Verordnung vor. Und ein genauer Blick lohnt sich. So gilt ab Sonntag ein Rauchverbot an folgenden Stellen: Behörden, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Gaststätten, Speise- und Schankeinrichtungen, Diskotheken, Straußenwirtschaften, Cafés und Bars. Ferner darf kein Glimmstengel mehr in Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Museen, Theater aber auch Vereinsräumen entzündet werden. Und in Bier-, Wein- und Festzelten gilt das Rauchverbot ebenso wie im Innenbereich geschlossener Sportstätten. Getreu dieser Regelung dürfen die Fans der Tölzer Löwen nicht, die im Heinz-Schneider-Eisstadion streng genommen schon, da es sich dort ja nicht um eine geschlossene Enrichtung handelt. Allerdings hält der dortige Betreiber, der ESC Geretsried, auch weiter an dem Rauchverbot fest, „schon weil wir mit gutem Beispiel voran gehen wollen“, erklärt ESC-Vorstand Stefan Strobl. Allerdings räumt er ein, „dass wir Probleme in der Umsetzung haben“.
Probleme könnten auch all jene bekommen, die sich ab Sonntag der neuen Gesetzesregelung widersetzen. Denn bei einem Verstoß – vorsätzlich oder fahrlässig – droht ein Bußgeld von fünf bis 1.000 Euro.
In der Pflicht ist nach Aussagen von Landratsamt-Sprecher Hans-Ulrich Menrad vor allem auch der Wirt einer Gaststätte. Er müsse alle „ihm zustehenden Mittel ergreifen“, das Gesetz umzusetzen. „Und eben notfalls Polizei oder das Gesundheitsamt rufen, wenn ein Gast nicht aufhört zu rauchen.“ Unabhängig davon kündigt das Landratsamt konsequente Kontrollen an. Und auch wenn der Gesetzgeber hier keine Vorgaben zu Art, Umfang und Häufigkeit zu Kontrollen erteilt, „wollen wir das schon ernst nehmen“, so Menrad. Während dem Gesetzgeber offenbar anlassbezogene Kontrollen etwa nach einer Beschwerde reichen, würden die Kontrolleure im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen schon auf Hinweise wie „permanentes Aufstellen von Aschenbechern“ in Lokalen reagieren. Dennoch zeigt sich Menrad zuversichtlich: „Wir setzen auf die Kooperation mit den Wirten.“

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