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Tölzer Land: Seit Oktober gibt es mehr Geld - Viele Landkreisbürger profitieren davon

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Von: Daniel Wegscheider

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Mindestlohn von zwölf Euro
Der Mindestlohn ist auf zwölf Euro gestiegen. Das kommt auch Minijobbern zugute. © IMAGO/Andreas Poertner

Landkreis – Seit Anfang des Monats gibt es einen höheren Mindestlohn. Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen profitieren über 11.500 Bürger von dem angehobenen Stundenlohn auf zwölf Euro.

Zum 1. Oktober trat die von den Ampelfraktionen beschlossene Erhöhung des Mindestlohns von 10,45 auf zwölf Euro pro Stunde in Kraft. Der Grünen-Bundestags­abgeordnete Karl Bär aus dem Wahlkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach freut sich über diesen Erfolg der Bundesregierung: „Alleine im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen profitieren über 11.500 Menschen von einer echten Lohnerhöhung, einer besseren sozialen Absicherung und höheren Rentenansprüchen.“

Karl Bär in Bad Tölz an der Isar
Bundestagsabgeordneter der Grünen: Karl Bär © Rundschauverlag

Das Beispiel des Mindestlohns zeige, „wie sinnvolle Bundespolitik Gutes für viele Menschen hier vor Ort bewirken kann“, freut sich auch Grünen-Kreisrätin Teresa Wimmer. „Dadurch verdienen viele Menschen effektiv mehr Geld. Bei uns im Landkreis betrifft das viele Beschäftigte in wichtigen Branchen wie dem Tourismus und Service“, berichtet die Studentin aus Dietramszell weiter.

Grünen-Kreisrätin Teresa Wimmer aus Dietramszell
Grünen-Kreisrätin: Teresa Wimmer © Wimmer

Laut Bär war die Mindestlohnerhöhung eines der Themen, das von der neuen Regierung sehr schnell umgesetzt wurde. „Gut, dass CSU und CDU soziale Maßnahmen nicht mehr blockieren können“, betont der Grünen-Bundestagsabgeordnete weiter. Gerade in Zeiten hoher Inflation und hoher Mieten sei es wichtig, „dass insbesondere niedrige Löhne schnell steigen“.

Doppelt so viele Menschen profitieren vom gestiegenen Mindestlohn seit der Einführung im Jahr 2015

In Deutschland gibt es seit 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Er gilt als unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmer. Ausgenommen sind nur Personengruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose oder teilweise Praktikanten. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung betrifft die Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro rund 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse. Das sind etwa doppelt so viele wie bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015.

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus – sogenannte Mini-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, wird mit dem Gesetzentwurf die Mini-Job-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro erhöht. Sie wird künftig mit jeder weiteren Erhöhung des Mindestlohns angepasst.

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