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Polizeikontrolle: 16 Verstöße in Geretsrieder Lokalen geahndet

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Vom Zoll beschlagnahmte Ware aufgereiht auf einem Tisch.
Beim Zoll hängen geblieben: Die Polizei beschlagnahmte unter anderem 10 Kilogramm Tabak. ©  Kontrolleinheit Verkehrswege München

Geretsried - Razzia: In unterschiedlichen Geretsrieder Lokalen wurden Freitagnacht gleich mehrere Verstöße aufgedeckt. Gegen betroffene Betreiber ist teilweise Strafverfahren eingeleitet.

In der Nacht von Freitag, 11. November auf Samstag, 12. November, wurden mehrere Lokale im Bereich der Stadt Geretsried kontrolliert. Dabei stellte die Polizei gleich mehrere Verstöße fest – gegen die betroffenen Betreiber wurden teilweise Strafverfahren eingeleitet.

„Bei der gemeinsamen Razzia wurden 16 Verstöße gegen die Vorschriften des Glückspielrechts, des Gewerbe- und Gaststättenrechts sowie des Arbeits- und Ausländerrechts festgestellt“, berichtet Kriminalhauptkommissar Tobias Neubauer. Die zuständigen Behörden werden diese im Nachgang weiterbearbeiten und ermitteln. 

Steuerstrafverfahren - Zoll konfisziert zehn Kilo Tabak

In einem Fall wurden zehn Kilogramm Tabak durch den Zoll beschlagnahmt und ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. In zwei weiteren gab es laut Polizei Hinweise auf mögliche lebensmittelrechtliche Verstöße, die von den Beamten dokumentiert wurden. Gegen die beanstandeten Betreiber der Lokale und Gaststätten wurden Verfahren gegen Straf- oder Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. „Insbesondere die Glücksspielverstöße können mit empfindlichen Geldbußen über 10.000 Euro geahndet werden“, betont Neubauer.

Die Kontrollaktion wurde durchgeführt von der Polizeiinspektion Geretsried zusammen mit dem Gewerbeamt des Landratsamts, der Steuerfahndung des Finanzamts sowie die dem Zoll angehörige Finanzkontrolle Schwarzarbeit Rosenheim und die Kontrolleinheit Verkehrswege München.

Das gemeinsame Zusammenwirken der Spezialisten des Bundes, des Freistaates Bayern und des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen wurde in dieser Form erstmals so in Geretsried praktiziert. Aufgrund der sehr guten Zusammenarbeit, des gewinnbringenden fachlichen Austausches und des großen Einsatzerfolges waren sich die teilnehmenden Behördenvertreter einig: „Es war zwar der erste, aber nicht der letzte gemeinsame Einsatz.“ dwe

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