Zur Verhandlung erschien der Angeklagte mit seinem Vater, der ihn als Rechtsanwalt beriet. „Der Sachverhalt wird zugestanden“, fasste sich der Jurist kurz. Aufgrund der sechs Vorstrafen seines Mandanten war eine hohe Geldstrafe zu befürchten.
Die Staatsanwaltschaft wertete das Geständnis zwar als strafmildernd, empfahl aber dennoch eine Ahndung mit 60 Tagessätzen zu je 40 Euro – insgesamt 2.400 Euro. Richter Helmut Berger reduzierte die Tagessatzanzahl auf 40, sodass der Verurteilte nun 1.600 Euro zahlen muss.
„Eine Einstellung des Strafverfahrens war aufgrund der Vorstrafen nicht möglich“, bedauerte Berger. Er habe Verständnis für den damaligen Ausnahmezustand des Wolfratshausers und würdigte auch, dass er dem gefilmten Paar aufgrund des Geständnisses eine Zeugenaussage vor dem Amtsgericht ersparte. Peter Herrmann