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Ex-Freundin beim Sex gefilmt: Wolfratshauser (21) muss 1.600 Euro Strafe zahlen

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Von: Peter Herrmann

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Zwei Hände einer Person, in der einen Hand hält die Person ein Handy, ,mit der anderen tippt die Person auf dem Handy etwas ein.
Weil der 21-Jährige heimlich filmte, wurde er zur einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt. © panthermedia/tatsianama

Geretsried/Wolfratshausen – Zum wiederholten Mal musste sich ein Wolfratshauser vor dem Amtsgericht verantworten: er drehte heimlich einen Sex-Film.

Weil der 2021 noch in Geretsried lebende junge Mann seine ehemalige Freundin beim Sex mit einem anderen Mann filmte und die Aufnahme anschließend auf seinem Handy weiterleitete, muss er nun 1.600 Euro Strafe zahlen.

Als der Angeklagte nach der Trennung von seiner Freundin unangemeldet ein paar Sachen aus der ehemals gemeinsamen Geretsrieder Wohnung abholen wollte, ertappte er sie beim Liebesspiel mit seinem Nachfolger und verlor völlig seine Fassung. „Am liebsten hätte ich ihr und ihm damals eine reingehauen“, gestand der Angeklagte.

Am 4. Dezember 2021 hatte er noch die Schlüssel zur gemeinsamen Wohnung und betrat sie zu einem denkbar unpassenden Zeitpunkt. „Wir waren noch nicht lange getrennt und ich kam mit der Situation nicht klar, dass sie in unserem Bett Sex mit einem anderen hatte“, erklärte der Kfz-Mechatroniker.

Ex-Freundin auf frischer Tat beim Sex ertappt

Um seine Wut zu kanalisieren, drückte er auf den Auslöser seiner Handykamera und leitete den Film über den kostenlosen Instant-Messaging-Dienst „Snapchat“ an einige Bekannte weiter. Damit war der Tatbestand des Eingriffs in einen höchstpersönlichen Lebensbereich durch eine unbefugte Filmaufnahme erfüllt.

Zur Verhandlung erschien der Angeklagte mit seinem Vater, der ihn als Rechtsanwalt beriet. „Der Sachverhalt wird zugestanden“, fasste sich der Jurist kurz. Aufgrund der sechs Vorstrafen seines Mandanten war eine hohe Geldstrafe zu befürchten.

1.600 Euro Strafe

Die Staatsanwaltschaft wertete das Geständnis zwar als strafmildernd, empfahl aber dennoch eine Ahndung mit 60 Tagessätzen zu je 40 Euro – insgesamt 2.400 Euro. Richter Helmut Berger reduzierte die Tagessatzanzahl auf 40, sodass der Verurteilte nun 1.600 Euro zahlen muss.

„Eine Einstellung des Strafverfahrens war aufgrund der Vorstrafen nicht möglich“, bedauerte Berger. Er habe Verständnis für den damaligen Ausnahmezustand des Wolfratshausers und würdigte auch, dass er dem gefilmten Paar aufgrund des Geständnisses eine Zeugenaussage vor dem Amtsgericht ersparte. Peter Herrmann

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