Der eigentumsrechtliche Schutz des Anliegers wird durch eine Widmungsbeschränkung gesichert. So ist Liefer- und Anliegerverkehr in den Zeiten von 6 bis 10 Uhr und 18 bis 20 Uhr zugelassen. Die Zufahrten zu den privaten Kfz-Stellplätzen und der Fahrradverkehr sind durch gesonderte Zusatzverkehrszeichen erlaubt. Für Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge wird die Erreichbarkeit des Karl-Lederer-Platzes auch während der Sperrzeiten durch eine Sondererlaubnis gesichert.
Wann genau es zur Eröffnung der Fußgängerzone kommt, steht noch nicht fest. Sie soll zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren bestehen bleiben. Danach ist eine Evaluierung vorgesehen.
Gegen die Fußgängerzone stimmten in der Stadtratssondersitzung Karin Schmid, Christos Saridis (beide CSU), Arthur Wolfseher (SPD) und Edmund Häner (FDP). In der darauffolgenden Sitzung befürwortete dann die Mehrheit eine Abstufung des etwa 132 Meter langen Teilstücks von einer Ortsstraße zu einem beschränkt-öffentlichen Weg. Hier verweigerten Elmar Immertreu (Geretsrieder Liste) und Arthur Wolfseher (SPD) ihre Zustimmung.