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Jachenau erhebt ab Januar 2022 eine Zweitwohnungssteuer

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Von: Viktoria Gray

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Langläufer auf der Loipe in der Jachenau.
Neben vielen anderen Vergünstigungen dürfen Jachenauer Zweitwohnsitzer im Winter etwa mit die Langlaufloipe benutzen. © Gemeinde

Jachenau – Im Jachenauer Gemeinderat wurde jüngst beschlossen, eine Zweitwohnungssteuer einzuführen. Damit ist die Jachenau ein Nachzügler, viele Gemeinden haben die Steuer schon längst.

Bisher mussten Personen, die in der Jachenau ihren zweiten Wohnsitz haben, keine Zweitwohnungssteuer zahlen. Sie kamen mit einer Kurbeitrags-Pauschale davon. Nun beschloss der Gemeinderat nun einstimmig, dass sich das in Zukunft ändern soll.

Vorausgegangen ist dem Beschluss eine Ausschusssitzung, in der deutlich wurde, dass sich die Gemeinde auch Unterstützung von den Zweitwohnsitzern wünscht. Rund 50 Immobilien würden laut Bürgermeister Klaus Rauchenberger darunter fallen. Mehr als gedacht, bei über 800 Einwohnern insgesamt.

Auch wenn die Einführung der Steuer absehbar war, erwartet Rauchenberger Reaktionen. „Da gibt´s natürlich immer erst mal einen Aufschrei.“ Zweitwohnsitzer hätten aber lange genug nichts zahlen müssen.

Im Gegenteil. Diese seien im Besitz der Jachenauer Gästekarte. Neben Vergünstigungen wie etwa beim Parken, bei der Benutzung der Langlaufloipe oder beim Eintritt für die Museen Glentleiten und Franz-Marc-Museum Kochel ist auch die Busverbindung von der Jachenau nach Lenggries für Besitzer der Gästekarte umsonst.

Zweitwohnsitzer nutzen Infrastruktur

Zudem erläuterte Rauchenberger, dass sie die Infrastruktur der Jachenau wie etwa den Winterdienst, den Wertstoffhof oder den Friedhof genauso in Anspruch nehmen. Daher sei es längst an der Zeit, dass über die Steuer etwas zurückkommt. „Das war für uns bisher schlicht und ergreifend ein Draufzahlgeschäft“, betonte der Bürgermeister.

Ab dem 1. Januar 2022 müssen Besitzer von Zweitwohnungen in der Jachenau also in die Geldbörse greifen. Der Betrag belaufe sich laut Rauchenberger jährlich auf eine Netto-Monatskaltmiete - oder 8,33 Prozent der Jahres-Kaltmiete.

Außerdem könne man unter bestimmten Voraussetzungen herausfallen. Wenn ein Zweitwohnsitzer etwa nachweisen kann, dass er diesen aus beruflichen Gründen hätte, so muss er keine Steuer entrichten.

Klaus Rauchenberger, Bürgermeister der Jachenau.
Klaus Rauchenberger, Bürgermeister der Jachenau. © Gray

Die Verwaltung der Jachenau, die aus zwei Personen besteht, hat nun einen hohen Aufwand vor sich. Alle Nebenwohnsitzer müssten registriert und angeschrieben werden. Ob einer am Schluss durch das Raster fällt, muss aber „am Ende das Landratsamt entscheiden“, erklärte der Rathauschef weiter. Hinzu würden einige Hütten vom Forst kommen. „Da muss man jetzt ausloten in welche Kategorie die fallen“, betonte Rauchenberger.

Gemeinde erhöht Kurbeitrag

Ebenso wird die Gemeinde ab Anfang 2022 den Kurbeitrag von 0,70 Cent auf 1,20 Euro anheben. Für Tagesgäste gelte das nicht, jedoch für Übernachtungsgäste. Beim jährlichen Kurbeitrag, der künftig für Nebenwohnsitzer anfällt, entschied sich der Gemeinderat für den maximalen Pauschalbetrag von 75 Euro.

Das sei für die künftigen Zahler wie „von null auf Hundert“, wie Dritter Bürgermeister Georg Kohlauf anmerkte. Da die Erhöhung aber längst überfällig sei, hätten die Nebenwohnsitzer „bisher halt einfach a Masel gehabt“, wie Gemeinderat Gudelius Jost für die Erhöhung plädierte.

Kurgebiet ist laut Satzung, das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme der Ortsteile Altlach, Einsiedl, Obernach und Ochsensitz. Für Nebenwohnsitzer in diesen Gemeindeteilen wird also vorerst kein Kurbeitrag anfallen.

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