Mittlerweile sind fast alle bei den Stadtwerken Geretsried eingegangen. „Die Investitionen, die noch zur erstmaligen Herstellung des Hallenbads gehören, müssen noch von der Stadt Geretsried im Zuge einer Kapitaleinlage übernommen werden“, stellte Schmid fest. Neue Investitionen, die von den Stadtwerken beauftragt werden, sollen von den Stadtwerken selbst getragen werden. Die Aufwendungen für solche Investitionen sind allenfalls über eine Verlustübernahme im Rahmen der Abschreibungen möglich. Die tatsächliche Verlustübernahme wird jedes Jahr neu festgelegt.
Zum Stand 19. November 2022 wurden noch geprüfte Rechnungen in Höhe von 755.440 Euro bei den Stadtwerken für die Herstellung des Hallenbades eingereicht und auch von den Stadtwerken beglichen. Bei diesem Betrag handelt es sich noch nicht um den endgültigen Restbetrag. „Bis zum Eingang der letzten Rechnung werden erwartungsgemäß noch mehrere Monate vergehen“, schätzt Schmid. Dann wird ein weiterer Beschluss des Stadtrates notwendig sein.
Um die momentane Finanzierungslücke zu schließen, beschloss der Stadtrat deshalb einstimmig, dass eine Kapitaleinlage in die zweckgebundene Kapitalrücklage für den Bereich Hallenbad der Stadtwerke Geretsried in Höhe von 755.450 Euro zur einmaligen Deckelung der Vorfinanzierung noch im Dezember 2022 geleistet werde.