Klage der Kanuten abgewiesen: Isar-Fahrverbot bleibt bestehen

Landkreis - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Normenkontrollklage gegen die Bootsfahrverordnung im Landkreis abgewiesen.
Wie berichtet, hat das Landratsamt die Verordnung zum Gemeingebrauch auf der Isar bereits 2019 erlassen. Zu den Vorgaben gehören ein nächtliches Fahrverbot sowie eine jahreszeitliche Nutzungsbeschränkung. Private Boote dürfen demnach nur vom 1. Juni bis 15. Oktober die Isar befahren; nördlich der Kreisstadt bis 31. Dezember.
Die Gewinnerin ist die Isar, die Lebensader in unserem Landkreis
Dagegen hatten der Bayerische Kanuverband, die Bayerische Einzelpaddler-Vereinigung sowie einzelne Kanuten Einspruch erhoben, der jetzt vom Tisch ist. „Ich bin froh und glücklich über die Entscheidung des VGH“, betont Landrat Josef Niedermaier. „Die Gewinnerin ist die Isar, die Lebensader in unserem Landkreis.“
Landrat Niedermaier lobt seine Mitarbeiter
Für Niedermaier hat sich der jahrelange Einsatz seiner Mitarbeiter am Landratsamt gelohnt. „So mancher Sturm musste ausgehalten werden.“ Jetzt sei die Verordnung vom Gericht als rechtlich einwandfrei bestätigt worden. „Die Isar kann ja weiterhin befahren werden, aber eben nicht das ganze Jahr.“