Während für die Basis-Gästekarte im Landkreis die Kommunen aufkommen, finanzieren das System der Königscard die teilnehmenden Vermieter und Beherbergungsbetriebe. Indem diese pro Gast und Nacht 4,75 Euro einzahlen – der Aufschlag ist normalerweise im Übernachtungspreis inbegriffen.
Grund: Anders als bei der Basis-Gästekarte mit Rabattleistungen, profitiert der Urlauber mit der Königscard vom freien Eintritt. Um diesen zu finanzieren, „muss anhand der Bettenanzahl die Umlage an die jeweiligen Leistungsanbieter fließen“, damit auch weiterhin ihr Umsatz gewährt sei, erklärte Matthias Adam, Geschäftsführer der Königscard GmbH, beim Pressegespräch.
Die Ausschüttung beträgt aktuell 67 Prozent des Gewinns, den sie erhalten hätten, wenn die Touristen der Königscard den vollen Preis des Freizeitangebotes bezahlt hätten.
Für alle Beteiligten ergebe sich dadurch eine „Win-win-win-Situation“, erklärte Adam weiter: Während sich Gäste die zusätzlichen Eintrittspreise im Urlaub sparen, profitieren die teilnehmenden Gastgeber sowie Leistungsanbieter von einer steigenden Nachfrage.
Und die ist laut dem Leiter des Tölzer Land Tourismus, Andreas Wüstefeld, gegeben, da das Angebot der Königscard-Leistungen für das gesamte Gebiet Allgäu, Tirol und Oberbayern gültig ist. Dadurch generiere die Karte Nutzen von außen, da „Gäste auch aus den Nachbarlandkreisen zu uns kommen“. Was insbesondere die Nebensaison deutlich belebe.
Wie Wüstefeld weiter ausführte, verdeutlichte die erste Bilanz zur Königscard, dass 6.318 Nutzungen bei den 16 Leistungsträgern im Tölzer Land stattgefunden hatten – und somit auch die meisten. Gefolgt von den Ammergauer Alpen (21 Prozent), das Blaues Land (15), Allgäu (10) und dem Pfaffenwinkel mit acht Prozent.