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Kreistag Bad Tölz-Wolfratshausen ebnet Weg für deutschlandweites 49-Euro-Ticket

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Von: Daniel Wegscheider

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Das Deutschland-Ticket soll als „Flatrate für den Regionalverkehr“ bundesweit die Tarife vereinfachen. Für die Busse sind jedoch die Landkreise als Aufwandsträger zuständig.
Das Deutschland-Ticket soll als „Flatrate für den Regionalverkehr“ bundesweit die Tarife vereinfachen. Für die Busse sind jedoch die Landkreise als Aufwandsträger zuständig. © gb

Landkreis – Der Bundestag hat Mitte März das 49-Euro-Ticket beschlossen. Es soll ab 1. Mai digital angeboten werden. Auch der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hat die Grundlagen für die Einführung des sogenannten Deutschland-Tickets nun geschaffen.

Das bundesweit gültige Monatsticket für den Nahverkehr soll den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel fördern. Es baut auf den Erfahrungen des gut angenommenen Neun-Euro-Tickets auf, das in den Sommermonaten 2022 aufgrund der Inflation angeboten wurde.

Für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen gibt es noch Unwägbarkeiten beim Deutschlandticket

„Aber es knirscht im Gebälk“, betonte Vize-Landrat Thomas Holz (CSU), der vergangene Woche die Sondersitzung des Kreisausschusses und Kreistages leitete. „Der Bund gibt etwas vor, ohne die gesetzliche Kompetenz dafür zu haben.“ Die Umsetzung liege in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte. „Statt dass man mit sauberen Grundlagen arbeitet, wird gehudelt, ohne dass alles abschließend geklärt ist.“

Auflage: Deutschland-Ticket darf keine Kosten im Keisetat verursachen

Während in Bayern der Freistaat Aufwandsträger für den Schienenpersonennahverkehr ist, sind für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) die Länder und Kommunen zuständig. Um in das Tarifsystem eingreifen zu können, braucht es daher eine allgemeine Vorschrift. Dazu ermächtigte das Gremium nun einstimmig Landrat Josef Niedermaier (FW), diese zu erlassen. Wichtiger Bestandteil des Beschlusses: Das Ticket darf keine Kosten im Kreishaushalt verursachen.

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