Am vergangenen Mittwoch fand nun die Abschlussveranstaltung am Rathausplatz in Bad Tölz statt. Der Landkreis-Behindertenbeauftragte Ralph Seifert und der Arbeitskreis für Menschen mit Behinderung informierten dabei über das richtige Nutzen von Parkplätzen für Menschen mit Behinderung.
„Diese sollen den Berechtigten ermöglichen am normalen gesellschaftlichen Leben teilzuhaben“, betonte Seifert. Damit könne der Besuch bei einem Arzt, einer Kulturveranstaltung oder eben einfach das normale Einkaufen erleichtert werden.
Trotzdem wird über die Regelungen oft hinweggegangen. Unberechtigtes Parken kann eine Geldbuße in Höhe von 55 Euro nach sich ziehen. Das Fahrzeug kann sogar abgeschleppt werden. Besonders dreist: „Eine Parkberechtigung im Fahrzeug sichtbar anzubringen, aber selbst nicht berechtigt zu sein oder die Bezugsperson ist nicht im Auto, gilt nicht nur als Ordnungswidrigkeit“, erklärte Seifert.
Das könne zu einer Geldstrafe von bis zu mehreren Tausend Euro führen. Um auf Missstände aufmerksam zu machen, wurden nun zwei Hinweiskarten erstellt, die künftig „Falschparkern“ unter den Scheibenwischer geklemmt werden können. Diese Karten liegen im Landratsamt und in den Gemeinden aus.