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Landkreis: Jobcenter nun für Flüchtlinge zuständig - Wechsel mit Herausforderungen

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Von: Viktoria Gray

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Arbeitsamt in Bad Tölz
Das Arbeitsamt in Bad Tölz könnte für viele Ukraine-Flüchtlinge ab Juni Anlaufstelle sein. © Wegscheider

Landkreis – Es ist ein immenser verwaltungstechnischer Aufwand: Ab Juni sollen Sozialleistungen für Ukraine-Flüchtlinge nicht mehr über das Asylbewerberleistungsgesetz laufen, sondern über die Jobcenter.

Um diese Leistungen zu bekommen, müssen Flüchtlinge erkennungsdienstlich – das bedeutet unter anderem per Fingerabdruck – behandelt werden. Welcher Aufwand und welche Hürden damit einhergehen, wurde jüngst im Kreisausschuss im Tölzer Landratsamt erläutert.

„Das ist ein Kraftakt für uns“, erklärte Landrat Josef Niedermaier. Da ab Juni die Sozialleistungen über die Jobcenter laufen, können dann nur noch registrierte Flüchtlinge, die ein Konto haben, Gelder beziehen. Durch diesen sogenannten Rechtskreiswechsel entstehen Probleme. Denn bei der Registrierung gehe es nicht nur um Formulare, nun müssten alle erkennungsdienstlich behandelt werden. Da es aber nur vier geeignete Fingerabdruck-Stationen im Landkreis – drei in den Polizeiinspektionen, eine im Landratsamt – gebe, ein enormer Aufwand. ,

Für erkennungsdienstliche Erfassung notwendig: Ausweisdokumente und Fingerabdruck

Zudem dürften die Stationen nur von einem Polizisten bedient werden. Den müsse das Landratsamt bei der Regierung von Oberbayern anfordern. „Ob das auf die Schnelle klappt“, sei im Hinblick auf den G7-Gipfel nicht garantiert, wie Niedermaier sagte. Er wisse, dass die örtliche Polizei genug zu tun habe. Verwundert zeigte sich Reiner Berchtold (SPD). „Solche Fingerabdruckscanner gibt es doch in jedem Einwohnermeldeamt?“, fragte er. Wie Sozial-Abteilungsleiterin Theresa Deselaers erläuterte, handele es sich bei den Geräten aber um keine, die für die Registrierung von Kriegsflüchtlingen geeignet seien. „Das ist ein anderes System“, sagte sie.

Haben Flüchtlinge bereits eine Fiktionsbescheinigung – also einen Nachweis über ein vorläufiges Aufenthaltsrecht – so legen sie diese beim Jobcenter vor und bekommen Hartz-IV. Zumindest die, die vor dem 1. Juni in den Landkreis gekommen sind. Danach müssen alle sofort erkennungsdienstlich erfasst werden. Dann müsse aber eine Fingerabdruckstation in Betrieb sein. Außerdem müssen sich die Anwärter ausreichend mit Ausweisdokumenten identifizieren können.

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