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Amtsgericht verurteilt 49-Jährigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten

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Von: Peter Herrmann

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Frontansicht des Eingangsbereichs Amtsgericht Bad Tölz-Wolfratshausen
Amtsgericht Wolfratshausen: Hier wurde der Fall des angeklagten Reichsbürgers verhandelt. © Archiv/Peter Herrmann

Geretsried/Wolfratshausen - Reichsbürger wehrte sich auf einem Geretsrieder Parkplatz mit Händen und Füßen gegen die Festnahme durch ein Spezialeinsatzkommando (SEK).

Wegen seiner Eskapaden wurde ein Wolfratshauser Reichsbürger in Handschellen am Amtsgericht vorgeführt.

Bei der Auseinandersetzung am 18. August 2022 brach sich ein Polizist die Hand. Wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verurteilte ihn das Amtsgericht deshalb zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Als Auflage muss der Mann 5.000 Euro an die Polizeigewerkschaft zahlen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

Der Angeklagte entschuldigte sich für den Vorfall und gab sich geläutert. „Ich habe mich von einer Art Sekte beeinflussen lassen“, umschrieb der kräftig gebaute Mann seinen Kontakt zur Reichsbürgerszene. Er habe „fragwürdige Websites“ im Internet angeklickt und sich von den Inhalten infizieren lassen – aber sich von einer verfassungsfeindlichen Weltanschauung mittlerweile verabschiedet. Das war im Sommer des Vorjahres laut Anklageschrift noch ganz anders.

Damals bestanden zwei Haftbefehle (aufgrund nicht bezahlter Geldstrafen wegen Beleidigung beziehungsweise Hausfriedensbruch) gegen den Wolfratshauser, die nach einer vorangegangenen Observation am 18. August 2022 vollstreckt werden sollten.

„Ein Zugriff in seiner Wohnung hätte aufgrund seiner Kontakte zur Reichsbürgerszene ein hohes Gefahrenpotenzial bedeutet“, erklärte ein Polizeibeamter vor Gericht. Deshalb verfolgte das SEK das Zielobjekt bis zu einem Parkplatz an der Geretsrieder Jeschkenstraße.

Reichsbürger plötzlich umzingelt vom SEK

Als der Mann aus einem Getränkemarkt kommend in sein Fahrzeug eingestiegen war, umzingelte ihn die Spezialeinheit: „Er zeigte keine Reaktion und saß zunächst regungslos im Auto“, berichtete einer der Beamten, der an dem Einsatz beteiligt war.

Man habe versucht, den Angeklagten dazu zu bewegen, sein Fahrzeug freiwillig zu verlassen. Zunächst ohne Erfolg. Schließlich hätten die Beamten durchgegriffen, der 49-Jährige hätte sich vehement gewehrt, bei dem Gerangel brach sich einer der Polizisten seine Hand.

Ein Taser war notwendig, um den Reichsbürger zu bändigen

Erst der Einsatz einer Elektroschockwaffe (Taser) habe den Mann zur Räson gebracht, auch der Wolfratshauser trug bei seiner Überwältigung Blessuren davon. Unmittelbar nach der Festnahme habe der Mann erklärt, „dass die Polizei in diesem Land überhaupt keine Rechte habe und die Bundesrepublik Deutschland nicht bestehe“. Bei der Durchsuchung des Wagens des Wolfratshausers fand die Polizei eine geringe Menge Cannabis sowie ein Kampfmesser und ein Metzgerbeil. Erschwerend kam hinzu, dass der Angeklagte ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war.

12 Vorstrafen und trotzdem Bewährung

„Ich möchte so eine Festnahme nie wieder erleben“, so der einsichtige Straftäter rückblickend. Aufgrund von zwölf Vorstrafen - darunter Körperverletzung, BTM-Besitz, Computerbetrug und Hausfriedensbruch – empfahl der Staatsanwalt eine 18-monatige Haftstrafe auf Bewährung. Darin solle auch eine vorhergehende Geldstrafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis miteinbezogen werden. Richter Helmut Berger folgte dieser Empfehlung weitgehend und reduzierte die Dauer der Bewährungsstrafe lediglich um zwei Monate

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