„Vermeintlich verlassene Jungvögel sollte man in den meisten Fällen in Ruhe lassen. Falsche Tierliebe schadet“, schreibt Sigrid Bender, Schriftführerin und Delegierte von der Kreisgruppe. Deshalb gibt der Bund Naturschutz nun Tipps, wie man sich in einer solchen Situation am besten verhalten sollte.
Überall könne man Vogelkinder jetzt beobachten. Sie hüpfen durch die Büsche und am Boden entlang und warten darauf, von den Eltern gefüttert zu werden. „Für viele Menschen sieht das so aus, als ob die Jungvögel Hilfe brauchen, vor allem, wenn sie sich nicht von der Stelle bewegen“, erklärt Bender. In einer solchen Situation müsse man sich jedoch gut überlegen, was das Richtige sei.
Zuerst müsse geklärt werden, ob es sich um einen Nestling handelt, der möglicherweise aus dem Nest gefallen ist. „Denn in diesem Jungvogel-Stadium benötigen die Tiere unsere Hilfe, da sie alleine noch nicht überlebensfähig sind.“
Der wichtigste Unterschied zwischen einem Nestling und einem Ästling sei dabei, dass Nestlinge noch kein vollständiges Federkleid besitzen und im Gegensatz zu Ästlingen, nicht auf den eigenen Füßen stehen, sondern auf ihrem gesamten unteren Beinabschnitt sitzen. Wenn das Nest in der Nähe ist, könne man die herausgefallenen Vögel dann einfach vorsichtig zurücksetzen. „Die Eltern stören sich nicht daran“, schreibt Bender weiter.
Anders sehe es bei flüggen Jungvögeln am Boden aus, welche am vollständigen Gefieder erkennbar seien. „Diese Vögel sollte man in den meisten Fällen in Ruhe lassen“, warnt die Delegierte. In der Regel würden die Eltern sie nämlich am Boden versorgen. Durch bestimmte Rufe werden die Tiere außerdem zum Fliegen animiert.
Drohe dem Jungvogel aber unmittelbar Gefahr – etwa durch Katzen oder den Straßenverkehr – könne man das Tier auch an einen geschützten Ort, beispielsweise in eine dichte Hecke setzen. Laut Bender sollte der Ort aber unbedingt in der Nähe des Fundortes sein. Die Vogeleltern würden die Situation genau beobachten. „Sie finden ihren Nachwuchs wieder.“
Ebenso weist Bender darauf hin, dass sich um offensichtlich verletzte Vögel auf jeden Fall gekümmert werden sollte. Vorsichtig solle man diese auflesen und zu einem Tierarzt bringen. „Etwa in einem Karton mit Handtuch darin.“
Abschließend erinnert Bender daran, dass während Vogelbrutzeit vom 1. März bis 30. September, das Schneiden und Beseitigen von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen verboten ist. „Viele Vögel haben hier Nester gebaut und versorgen ihre Jungen“, erläutert die Delegierte. Erlaubt sei nur ein schonender Schnitt. Ließen sich bestimmte Arbeiten, wie schonende Formschnitte, nicht aufschieben, sollte die Hecke unbedingt zuvor nach Nestern und Jungtieren abgesucht werden.