„Medizinisch dringliche Operationen wie zeitkritische Herz- oder Tumor-Operationen sind von der Anordnung nach wie vor nicht erfasst“, erläutert Pressesprecher Wolfgang Rupp. Über die medizinische Dringlichkeit entscheiden die behandelnden Ärzte. Soweit aufgrund der Anordnungen bereits geplante Behandlungen abgesagt werden müssen, werden die betroffenen Patienten darüber von den jeweiligen Krankenhäusern informiert.