Zehn Wohneinheiten sollten ursprünglich anstelle eines abgebrochenen Einfamilienhauses am Von-Ketteler-Ring in Bad Tölz gebaut werden. Weil in dem Gebiet östlich der Gaißacher Straße vorwiegend kleine Häuser in großen Grundstücken stehen, stellte sich die Stadt Bad Tölz quer und ließ sich auch vom Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde nicht überstimmen.
Nach dem Erlass einer Veränderungssperre musste der Münchner Bauträger, der das Grundstück gekauft hatte und es maximal bebauen wollte, klein beigeben. In der Stadtratssitzung wurde die Veränderungssperre aufgehoben, nachdem der Bauherr sein Vorhaben auf ein Einfamilienhaus und ein Doppelhaus mit Carports reduziert hatte.
Zwischenzeitlich stehen die Häuser bereits, konnten aber nicht mehr, wie ursprünglich angedacht, noch 2022 bezogen werden. Bauamtsleiter Christian Fürstberger kommentierte das jahrelange Verfahren, in dessen Verlauf der Freistaat als Vertreter des Landratsamtes (nicht die Stadt) verklagt worden war, mit den Worten: „Man kann auch mal reingrätschen, wenn es passt.“
Im Hinblick auf andere Tölzer Grundstücke, die ebenfalls maximal bebaut werden sollen, um dem Bauträger Profit zu ermöglichen, meinte Bürgermeister Ingo Mehner (CSU): „Man muss immer punktuell reagieren. Das am Von-Ketteler-Ring erzielte Ergebnis gibt uns recht.“ Karl Bock