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Landkreis – Ab Mittwoch ist der Landkreis Miesbach wieder im harten Corona-Lockdown. Diese Regeln gelten dann – auch an Weihnachten und Silvester.
Ab Mittwoch, 16. Dezember, gilt in ganz Deutschland wieder ein harter Lockdown – so auch im Landkreis Miesbach. In Bayern gelten dann zudem zusätzliche Regeln. „Wir Bayern sind besonders betroffen“, erklärte Ministerpräsident Markus Söder bei einer Pressekonferenz nach dem Bund-Länder-Gipfel in Berlin am Sonntag (13. Dezember). „Wenn man es fürs Land sieht, sind wir ein Hotspot.“ Bayern hat am Wochenende bei der 7-Tage-Inzidenz den Wert 200 überschritten.
Aus diesem Grund verhängt die Staatsregierung für ganz Bayern eine nächtliche Ausgangssperre. Folglich darf man sich ab Mittwoch außerhalb der Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr nur noch in Ausnahmefällen aufhalten. Dazu zählen unter anderem medizinische Notfälle, Arbeit und das Versorgen von Tieren. Zuvor hat die Ausgangssperre nur in den Städten und Landkreisen gegolten, die eine 7-Tage-Inzidenz von 200 und mehr hatten.
Die nächtliche Ausgangssperre soll auch an Silvester aktiv bleiben, um Menschenansammlungen im Freien zu verhindern. Darüber hinaus wird in Bayern wie auch bundesweit verboten, Raketen und Böller für Silvester zu verkaufen. Begründet wird diese Regel mit der möglichen Verletzungsgefahr und der zusätzlichen Belastung für Krankenhäuser sowie medizinisches Personal.
Corona-Ausnahme für Weihnachten
Auch für Weihnachten gilt nun eine neue Regel: Im eigenen Haushalt dürfen vom 24. bis 26. Dezember vier enge Verwandte, also zum Beispiel weitere Familienmitglieder, begrüßt werden. Abgesehen davon gelten weiterhin die Ausgangs- und die Kontaktbeschränkung, wonach die eigene Wohnstätte nur aus triftigem Grund verlassen werden darf und Treffen nur mit einem weiteren Haushalt und dabei maximal fünf Personen – Kinder unter 14 Jahre ausgenommen – erlaubt sind. Ursprünglich war geplant, dass sich bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen dürfen.
Wer an den Weihnachtsfeiertagen in die Kirche gehen möchte, muss sich ebenfalls an strenge Auflagen halten. Gottesdienste sind bundesweit nur mit Maske, Anmeldung, ausreichendem Abstand zueinander und ohne Gesang erlaubt. Hingegen werden die meisten Geschäfte aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie geschlossen, die nicht den täglichen Bedarf betreffen. Geöffnet bleiben unter anderem Apotheken, Banken, Drogerien, Lebensmittelgeschäfte, Werkstätten, Postfilialen und Tankstellen. Für finanzielle Einbußen soll es Entschädigungen geben.
Corona-Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen
Auch Schulen und Kindergärten werden bundesweit geschlossen – Distanzunterricht und Notbetreuung soll es geben. Strengere Besuchsregeln gelten zudem für Alten- und Pflegeheime. Dort gibt es fortan eine Testpflicht für Besucher und Personal.
Söder appellierte, nun nicht nach Schlupflöchern zu suchen, sondern dabei zu helfen, die Infektionszahlen zu senken. Wie es im Januar weitergeht, sei noch unklar. ksl