Gemeinden erhöhen Satz
Benediktbeuern und Kochel: Maximale Steuer für Zweitwohnungen
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- VonChristine Weikertschließen
Benediktbeuern/Kochel - Einstimmige Beschlüsse in den Gemeinderäten: Benediktbeuern und Kochel erheben die maximale Steuer für Zweitwohnungen.
Im Oktober 2020 erklärte das Verwaltungsgericht München in einem Urteil einen Zweitwohnungssteuersatz von 20 Prozent für rechtmäßig. Daraufhin erhöhten mehrere Gemeinden ihren Steuersatz – zuletzt auch Benediktbeuern und Kochel. Mit dem Maximalsatz will man in Zeiten von Wohnungsmangel dem Trend zum Zweitwohnsitz entgegenwirken.
Walchensee besonders beliebt
In Kochel gibt es derzeit 277 Zweitwohnungen, davon 125 im vergleichsweise kleinen Ortsteil Walchensee. In Benediktbeuern sind es zwar weniger Zweitwohnsitze, dafür stieg deren Zahl in den letzten Jahren ordentlich, nämlich von 58 in 2018 auf nun 71. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 müssen Zweitwohnungsbesitzer in beiden Gemeinden nun 20 Prozent Steuer zahlen – bezogen auf eine ortsübliche Jahresnettokaltmiete. In Kochel lag der Satz seit 2018 bei zwölf Prozent, in Benediktbeuern bei elf Prozent. Die Steuererhöhung kommt auch der Haushaltslage der Kommunen zugute: Kochel rechnet mit Einnahmen von 252.000 Euro – ein Plus von 100.000 Euro. In Benediktbeuern werden 81.000 Euro erwartet – bislang flossen 45.000 Euro.
Bürgermeister hoffen auf Wohnraum
Der finanzielle Aspekt war aber nicht der alleinige Ausschlag für die Wahl des maximalen Steuersatzes. Kochels Bürgermeister Thomas Holz (CSU) hofft dadurch auf eine „gewisse Lenkungsfunktion, um dem stetigen Wohnungsmangel für Einheimische entgegenzutreten“. Sein Benediktbeurer Amtskollege Toni Ortlieb (BBV) wünscht sich, dass die ein oder andere Zweitwohnung wieder dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugeführt wird. In einer Nachbargemeinde kennt Ortlieb bereits einen Fall, wo eine Zweitwohnung nun vermietet wird.
Auch Zweifel
In der Runde der Benediktbeurer Gemeinderäte gab es sowohl Zustimmung als auch Zweifel. Hans-Otto Pielmeier (CSU) hielt die Erhöhung für „richtig und überfällig“, als Instrument zur Verhinderung von Zweitwohnungen jedoch nicht ausreichend. Hierfür müsse man zu weiteren Mitteln greifen und Bautätigkeiten satzungstechnisch erschweren, merkte er an. „Wer hat, der hat“, meinte hingegen Stefan Geiger (FW), der nicht daran glaubt, dass sich Wohlhabende von höheren Steuern von ihrem Wunsch nach einem Zweitwohnsitz abbringen lassen. In Benediktbeuern wie auch in Kochel wurden die neuen Satzungen für die Zweitwohnungssteuer in den Gremien einstimmig verabschiedet.