Es macht keinen Sinn, hier etwas aus purem Aktionismus einzuschränken, solange die Bürger sich ruhig verhalten und die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet ist
Im Landratsamt tritt man auf die Bremse. „Es macht keinen Sinn, hier etwas aus purem Aktionismus einzuschränken, solange die Bürger sich ruhig verhalten und die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet ist“, sagt Landrätin Jochner-Weiß. Man könne über die Dinge unterschiedlicher Meinung sein, so die Politikerin. „Es ist jedoch ein demokratisches Grundrecht, wenn Bürger sich zu diesem Zweck versammeln – auch wenn wir diese Meinung vielleicht nicht teilen oder uns diese nicht gefällt.“
Helmut Stork, Leiter des Amts für öffentliche Sicherheit und Ordnung, verweist darauf, dass eine Allgemeinverfügung ein schwerwiegender Eingriff in die demokratischen Grundrechte sei. Dieses Instrument könne man nur einsetzen, wenn die öffentliche Sicherheit tatsächlich bedroht sei. Was jedoch zwischen Lech und Loisach nicht der Fall ist, ist von Stork zu hören: „Wir haben hier in den Kommunen unseres Landkreises eine völlig andere Situation als in München, Nürnberg oder Augsburg.“ Wenn eine Veranstaltung nicht angezeigt sei, stelle dies zwar eine Ordnungswidrigkeit dar, so Stork, sei jedoch kein tragfähiger Grund, diese zu verbieten.
Führungskräfte der Polizei berichteten bei der Besprechung einhellig, dass die Versammlungen bisher friedlich abliefen und die Teilnehmer überwiegend aus dem bürgerlichen Lager stammten. Neben Penzberg gab es kleinere „Spaziergänge“ in Weilheim, Schongau, Peiting, Polling, Rottenbuch und Böbing. „Wir sehen hier bislang keinen Handlungsbedarf, die Leute verhalten sich friedlich“, sagt der Weilheimer Polizeichef Harald Bauer. „Ein Eingreifen könnte eher für Eskalation sorgen.“