Doch nicht jeder Abgeordnete war glücklich mit der Vorstellung, die Bürger im Geltungsbereich des Regelwerks zu einer umweltbewussten Gestaltung des privaten Bereichs und bei der Begrünung baulicher Anlagen zu verpflichten. Die Satzung soll nur Neubauten betreffen, bestehende Gärten seien außen vor, hieß es. Ziel ist es, „die Durchgrünung in der Stadt zu erhöhen“. Auch soll damit der Grad der Versiegelung begrenzt und verkleinert werden.
Dass Naturgärten eine schöne Sache sind, stand bei allen Ausschussmitgliedern außer Frage. Den Vortrag von Planerin Ingrid Völker aus Großweil, die aktuell ein Revitalisierungsprojekt am heimischen Mühlbach begleitet, goutierten die Lokalpolitiker mit Applaus. Völker sprach von der Notwendigkeit einer Satzung, weil für grünen Lebensraum „jeder Quadratmeter zählt“. Ludwig Schmuck (CSU) sah aber die Vorlage kritisch: „Irgendwann schreibe ich den Leuten vor, wie sich einzurichten haben.“ Jack Eberl (FLP) warnte vor zu viel Verordnung im heimischen Garten. „Wer soll das kontrollieren?“, fragte er und befürchtete mit dem Werk „einen zahnlosen Tiger“. Auch Hardi Lenk (SPD) tat sich schwer mit Zwang. Allerdings schränkte er ein, dass man derzeit in der Stadt „so gut nicht“ aufgestellt sei. Lenk wünscht sich jedoch einen Dialog mit den Betroffenen und entsprechende Beratung.
Position gegen das Vorhaben bezog Armin Jabs (BfP). „Penzberg ist eine grüne Stadt“, sagte er. Man möge lieber „auf Freiwilligkeit setzen statt auf Zwang“. Und überhaupt, so Jabs: „Das ist ein zu großer Eingriff in Privateigentum.“ Bürgermeister Stefan Korpan (CSU) nahm das böse Wort der „Gängelung“ in den Mund: „Irgendwann muss man eine Grenze setzen.“
Keine Probleme mit einer solchen Satzung hat John-Christian Eilert (Grüne), der darauf hinwies, dass Freiwilligkeit nicht viel bringe. Unterstützung erhielt er von Heike Grosser, Kreisfachberaterin für Gartenkultur und Landespflege: „Es gibt Defizite bei der Gestaltung“, erklärte sie. Grosser sprach von einem „Signal an alle, die bauen“ und einer wichtigen Sensibilisierung.
Konsequenz sieht anders aus: Eigentlich sind viele Stadträte nicht glücklich mit der Grünerhalt-Satzung, trotzdem stimmte die Mehrheit im Bauausschuss dafür. Aus der scharfen Vorlage der Verwaltung wurde ein ausgedünnter Kompromiss. Selbst die vom Baugesetz vorgesehene Geldbuße von bis zu 500.000 Euro bei Nichteinhaltung wurde zumindest als Zahl gestrichen. Ob dies die grüne Zukunft Penzbergs sichern kann, ist fraglich. Wer soll die Grünerhalt-Satzung kontrollieren? Geschaffen wird keine praktikable Anleitung für den Bürger, sondern ein bürokratisches Monster. Stadtentwicklung und Bürgerfreundlichkeit sieht anders aus. Für grüne Vorgaben gibt es die Ortsgestaltungssatzung und, wo sie gelten, auch Bebauungspläne. Das muss reichen. Man denke an die Baumschutzverordnung: Die hatte der Stadtrat einkassiert weil Aufwand und Antragsflut zu groß wurden. Andreas Baar
Wie Rainer Schömig von der Bauaufsicht des Landratsamt sagte, gebe es ein solches Penzberger Konstrukt „in dem Umfang“ im Landkreis noch nicht. Schömig wies darauf hin, dass die Kontrolle solcher Grün-Vorgaben auch mehr Aufwand für Kreisbehörde und Stadtverwaltung bedeuten würden.
Fast drei Stunden lang wurden die Paragrafen durchforstet. Am Ende verständige sich der Ausschuss auf einen entschärften Kompromiss. Dagegen stimmte lediglich BfP-Mann Jabs – er möchte lieber die bestehende Ortsgestaltungssatzung und Bebauungspläne für den Grünerhalt nutzen. Entscheiden über das neue Regelwerk muss nun der Stadtrat.