Millionen Autofahrer betroffen - Wichtige Änderung bei Haftpflichtversicherung
Bei der Haftpflichtversicherung müssen sich Millionen Halter im Jahr 2023 auf Änderungen einstellen. Alle Infos.
Berlin/Kassel – Millionen Autofahrer müssen sich ab dem Jahr 2023 auf eine Änderung bei ihrer Haftpflichtversicherung einstellen. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt, werden die Regionalklassen in vielen Zulassungsbezirken angepasst.
Generell gilt: Je besser die Einstufung in der jeweiligen Regionalklasse, desto günstiger ist das für den Versicherungsbeitrag des Autofahrers. Allerdings bestimmen auch andere Faktoren die Höhe des Versicherungsbeitrages.

Änderung betrifft Millionen Autofahrer – Regionalklassen werden neu eingeteilt
Demnach müssen rund zehn Millionen Halter damit rechnen, in eine höhere Klasse eingestuft zu werden. Circa 5,5 Millionen Autofahrer können von einer niedrigeren ausgehen. In insgesamt 101 Zulassungsbezirken soll laut Mitteilung bald eine höhere Klasse gelten. Für die restlichen 244 Bezirke in Deutschland soll die Klasse allerdings gleichbleiben. Davon sind mehr als 26 Millionen Autofahrer betroffen.
Die Neueinordnung der Regionalklassen sorgt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung von Autos für viele Änderungen. Der GDV ist für die Einteilung der Regionalklassen verantwortlich, was ein Mal jährlich passiert. „Die Regionalklassen spiegeln die Schadenbilanz der rund 400 deutschen Zulassungsbezirke wider und werden einmal im Jahr vom GDV berechnet. Entscheidend ist dabei nicht, wo ein Schaden entstanden ist, sondern in welchem Zulassungsbezirk der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz hat“, heißt es vom Verband diesbezüglich.

„Besonders gute Schadenbilanzen in der Kfz-Haftpflichtversicherung erreichen Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern: Hier verursachen Autofahrer weniger beziehungsweise weniger teure Schäden als im Bundesdurchschnitt“, betont Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer.
Wer herausfinden will, in welcher Regionalklasse sein Bezirk eingeordnet wird, kann dies über ein GDV-Portal tun. (tu/dpa)
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