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Organspende-Prozess: Verteidiger fordert Freispruch

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Der angeklagte Arzt Aiman O. (2.v.r.) mit seinen Verteidigern im Landgericht. © dpa

Göttingen - Im Prozess um den Organspende-Skandal in der Göttinger Universitätsmedizin hat der Verteidiger des angeklagten Chirurgen einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert.

Im Prozess gegen den früheren Oberarzt der Transplantationsmedizin an der Universitätsklinik Göttingen hat die Verteidigung vor dem Göttinger Landgericht am Mittwoch einen umfassenden Freispruch in allen Anklagepunkten gefordert. Alle Behandlungen seien medizinisch angezeigt gewesen und das Strafrecht sei ohnehin nicht anwendbar, persönliche Manipulationen durch den Arzt seien nicht belegt, erklärten die Verteidiger, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag für Aiman O. eine Haftstrafe von acht Jahren und ein lebenslanges Berufsverbot als Transplantationsarzt gefordert. Sie wirft dem 47-jährigen unter anderem vor, Patienten mit falschen Angaben an die Organvergabestelle Eurotransplant gemeldet zu haben, um sie bevorzugt mit einer Spenderleber zu versorgen.

Hierzu erklärten die Verteidiger, die Staatsanwaltschaft habe nicht nachweisen können, dass O. diese falschen Angaben selbst gemacht oder veranlasst habe. Zudem sei unklar, ob dadurch tatsächlich andere Leberpatienten zu Schaden kamen. Der Vorwurf eines vorsätzlichen versuchten Totschlags sei unhaltbar.

Laut Anklage soll O. auch drei Patienten eine neue Leber transplantiert haben, ohne dass dies erforderlich war und ohne dass die Patienten über die Risiken der Operation aufgeklärt wurden. Alle drei sind nach der Transplantation verstorben.

In allen Fällen habe eine medizinische Indikation für die Lebertransplantation bestanden, konterte nun den Angaben zufolge die Verteidigung. Gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten habe es nicht gegeben, Behandlungsfehler lägen nicht vor. Eine umfassende Aufklärung über mögliche Behandlungsalternativen sei unter diesen Umständen nicht notwendig gewesen. Damit wies die Verteidigung auch den Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge zurück.

Verteidiger attackiert Ankläger

Die Ankläger hätten die Beweisaufnahme verzerrt dargestellt, sagte Anwalt Steffen Stern am Mittwoch im Landgericht Göttingen. Mit der Forderung nach acht Jahren Haft habe die Staatsanwaltschaft die Bodenhaftung verloren. Es gebe nach wie vor keine rechtliche Grundlage für die Anklage, sagte Stern.

Deutliche Kritik äußerten die Verteidiger zudem an den Richtlinien der Bundesärztekammer für eine Lebertransplantation. Diese seien mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Insbesondere zögen sie Nicht-Alkoholiker alkoholkranken Patienten vor. Letztere sterben zu lassen, widerspreche aber dem ärztlichen Eid. Nach den Richtlinien könne im Extremfall ein Organ sogar ungenutzt verfallen, wenn es nur für einen alkoholkranken Patienten verwendbar, dieser aber noch keine sechs Monate "trocken" sei.

afp

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