Mogelverpackungen bei Knabbereien entlarvt

Düsseldorf - Die Verpackungen von Keksen und Knabbereien sind oft nur zu 60 Prozent gefüllt. Verbraucherschützer kritisieren nun: Statt Inhalt kaufen Kunden jede Menge Luft.
Beim Einkauf von Keksen und Knabbereien werden Verbraucher nach Stichproben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen häufig mit übergroßen Mogelverpackungen getäuscht. Bei Stichproben im Einzelhandel seien die Verpackungen der geprüften 15 Produkte durchschnittlich nur zu 60 Prozent gefüllt gewesen, berichteten die Verbraucherschützer am Montag in Düsseldorf. Bei jeder dritten Packung sei der vorhandene Platz sogar nur zur Hälfte genutzt worden.
Die Erfahrung der Tester: Im Cantuccini-Beutel war fühlbar noch jede Menge Platz, in die Müsliriegel-Schachtel gingen locker noch zwei Riegel rein, im Plastikbecher reichten die Mini-Zwiebacke gerade bis zum Sichtfenster. „Viele Verbraucher fühlen sich beim Kauf von solchen Luftnummern getäuscht“, kritisierte der Chef der NRW-Verbraucherzentrale, Klaus Müller.
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Mogelverpackungen seien nach dem Lebensmittelgesetz eigentlich nicht erlaubt, betonten die Verbraucherschützer. Doch gebe es keine eindeutigen Regelungen. Die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen spreche aber von Täuschung, wenn der Freiraum in der Packung 30 oder mehr Prozent betrage. Ausgenommen seien empfindliche Waren wie Pralinen.
Müller forderte die Lebensmittelhersteller auf, „nicht nur bei Keks- und Knabberwaren künftig überschüssige Luft rauszulassen“. Inhalt und Verpackung müssten so aufeinander abgestimmt werden, dass die Kunden erkennen könnten, wie viel sie kaufen.
dapd