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Verbot neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024: Wirtschaftsministerium verteidigt Habeck-Plan

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Von: Ines Alberti

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Ab 2024 sollen keine Öl- und Gasheizungen mehr neu in Gebäude eingebaut werden. So will es die Regierung – zumindest in Teilen. Kritik kommt von der FDP.

Berlin - Das Bundeswirtschaftsministerium verteidigt die Pläne für den schrittweisen Austausch fossil betriebener Heizungen im Sinne des Klimaschutzes. Eine Sprecherin erinnerte am Mittwoch in Berlin an die Vereinbarung von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag, dass ab 2025 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energieträgern laufen soll.

Vor einem Jahr war sich die Koalition angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine „sehr einig, dass wir schneller vorankommen müssen in der Abkehr von fossilen Energieträgern“, sagte die Sprecherin. Daher habe man beschlossen, den schrittweisen Heizungstausch ein Jahr vorzuziehen, – wenngleich es dann hieß, „möglichst“ jede neu eingebaute Heizung solle so betrieben werden.

Tausch von Heizungen ab 2024: Ausnahmen und Übergangsfristen geplant

Nachdem ein Gesetzentwurf von Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium dazu öffentlich geworden war, hagelte es vor allem aus der FDP Kritik. Durch das Verbot könnten die Bau- und Mietkosten weiter steigen, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr dem „Tagesspiegel“. „Pauschale Verbote halte ich für falsch – stattdessen sollten wir technologieoffen bleiben und dafür sorgen, dass auch klassische Heizungen in Zukunft klimaneutral betrieben werden können“, sagte Dürr. Ähnlich äußerte sich der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Daniel Föst. Der „Augsburger Allgemeinen“ sagte er, „ein generelles Verbot von Gasheizungen wird viele Menschen hart treffen und finanziell überfordern“.

Wärmepumpe an einem Einfamilienhaus in Düsseldorf Düsseldorf Nordrhein-Westfalen Deutschland
Wärmepumpen und Co.: Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. © Robert Poorten/Imago

Aus dem Ministerium heißt es, dass Übergangsfristen und auch Ausnahmen für die Pflicht zu der neuen Technik geplant seien – etwa wenn eine Heizung kurzfristig ausfalle und repariert werden müsse. Außerdem solle es Härtefallregelungen geben. Die Vorgaben sollten zudem „technologieoffen“ gestaltet werden. Eigentümer könnten demnach selbst wählen, welche Art von Heizung eingebaut wird. Die Sprecherin nannte etwa Fernwärme, Wärmepumpe, Stromdirektheizung oder auch Hybridheizung mit grünem Gas. Die Neuregelung solle „pragmatisch und sozial ausgewogen“ gestaltet werden. Ein finaler Gesetzentwurf solle in Kürze an die anderen Ministerien der Bundesregierung gehen.

Gesetzentwurf für klimafreundliche Heizungen: „Zu viele Detailvorgaben“

Die vorgesehene Pflicht, fossil betriebene Heizkessel spätestens nach 30 Jahren auszutauschen, bestehe im Grundsatz auch heute schon, sagte die Ministeriumssprecherin. „Es gibt heute Ausnahmen, und es wird auch künftig Ausnahmen geben.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte zwar am Mittwoch die Pläne grundsätzlich, äußerte aber auch Kritik. Der öffentlich gewordene Entwurf enthalte „zu viele Detailvorgaben, die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung unnötig erschweren und hohe Kosten verursachen“, bemängelte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae.

Die Bundesregierung setze zu stark auf Wärmepumpen, die Wärme aus der Luft, dem Grundwasser oder dem Erdreich nutzen. Stattdessen brauche es Konzepte, um Gasheizungen und die dazugehörige Infrastruktur mit klimafreundlichen Gasen zu betreiben. Nötig sei zudem ein Gesetz zur flächendeckenden Wärmeplanung, um Gegebenheiten vor Ort besser zu berücksichtigen. (ial/dpa)

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